Sozialstaffel
Bei geringerem Familieneinkommen besteht die Möglichkeit der Beitragsermäßigung.
Arten der Ermäßigung
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1. Geschwisterermäßigung ohne Einkommensprüfung (Betreuungsgebühr)
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2. Ermäßigung bei geringem Einkommen (Betreuungsgebühr)
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3. Ermäßigung der Verpflegungskosten
Die Antragstellung erfolgt bei der Verwaltung Ihrer Wohngemeinde.
Sobald Sie den Antrag beim FD 21 Bildung und Kultur abgegeben haben, setzt die Ermäßigung auch schon ein, frühestens jedoch am Tag, an dem Ihr Kind die Kindertagesstätte besucht.
Die Bewilligung gilt immer für ein Kindertagesstättenjahr. Sollte Ihr Kind danach noch weiter die Kindertagesstätte besuchen, muss ein neuer Antrag vor Beginn des Kindertagesstättenjahres eingereicht werden. Wurde Ihnen eine Ermäßigung bewilligt, wird die Kindertagesstätte, die Ihr Kind besucht, von uns informiert.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: